Adventsstadt 2025 | Informationen zu Zufahrtseinschränkungen
Update vom 03.12.2025
Liebe Quedlinburgerinnen und Quedlinburg,
liebe Gewerbetreibende, liebe Beherbergungsgeber,
wie schon zu den Königstagen wird es auch zum Advent in den Höfen besondere Zufahrtsregelungen für die historische Innenstadt geben. Ziel der gesamten Maßnahmen ist die Sicherstellung eines möglichst reibungslosen Ablaufs und insbesondere die für alle Beteiligten (Anwohner, Händler, Betriebe & Gastgeber sowie Besucher) sichere Durchführung der Veranstaltung.
Besondere Regelungen und Schutzmaßnahmen werden insbesondere zum Advent in den Höfen getroffen. Dies betrifft die folgenden Termine:
• Samstag, 29.11. | Sonntag, 30.11.2025
• Samstag, 06.12. | Sonntag, 07.12.2025
• Samstag, 13.12. | Sonntag, 14.12.2025
Bitte beachten Sie, dass es auch kurzfristig zu Veränderungen der Maßnahmen kommen kann. Besuchen Sie hierzu bitte regelmäßig diese Seite.
Wie Sie wissen, erwartet unser Welterbestadt Quedlinburg während der Adventszeit tausende Gäste aus Nah und Fern. Die hohe Besucherzahl führt unweigerlich zu Einschränkungen im öffentlichen Verkehrsraum. Während des Advents in den Höfen bzw. den vor- und nachgelagerten besucherstarken Zeiten werden wesentliche Straßenzüge durch feste Zufahrtssperren für PKW und Lieferfahrzeuge gesperrt. Betroffen sind hiervor die folgenden Bereiche:
- Hohe Straße (Ecke Altetopfstraße) - bis 22:30 Uhr
- Carl-Ritter-Straße (Ecke Steinbrücke)
- Bahnhofstraße (Nach Zufahrt Turnstraße)
- Weberstraße (Ecke Steinweg)
- Steinweg (hinter Nr. 78)
- Neuer Weg vor Kreuzung Steinbrücke / Heiligegeiststraße / Am Hospital
Auf Grund der erforderlichen Auf- und Abbauzeiten erfolgt eine durchgehende Sperrung von Freitag 22:00 Uhr bis Sonntag 23:00 Uhr.
Die Zufahrt zur Heiligegeiststraße ist dann samstags & sonntags bis 09:00 Uhr und nach 20:00 Uhr nur über Altetopfstraße - Carl-Ritter-Straße - Steinbrücke möglich.
Für die Ausfahrt aus den Straßen Mummental und Hospital in das Festgebiet gilt ein Durchfahrtsverbot während des Advents in den Höfen. In der Kaplanei, Kaiserstraße sowie am Neustädter Kirchhof Richtung Pölkenstraße werden jeweils von Freitag (ca. 22:00 Uhr) bis Sonntag (ca. 22:00 Uhr) fest installierte Straßensperren gesetzt.
Ergänzend erfolgen in dem ohnehin für die Zufahrt gesperrten Innenstadtbereich (ab Schmale Straße) die vollständige Absperrung in der Breiten Straße (ab Beginn der Fußgängerzone zwischen Klink und Bockstraße) an den Wochenenden des Advents in den Höfen.
- Die Durchfahrt im Klink (Höhe Quedlinburger Stadtschloss / Mühlgraben) wird an den Adventswochenenden (jeweils Samstag und Sonntag ca. zwischen 09:00 und 20:00 Uhr) gesperrt.
Dauerhaft während des Weihnachtsmarkts (26.11. – 22.12.2025) mit einer Zufahrtssperre versehen, ist die Blasiistraße (auf Höhe der Kulturkirche St. Blasii). Diese Sperre wird am Wochenende in der Hohen Straße (Ecke Altetopfstraße) aufgestellt. Die Ein- und Ausfahrt in diesem Bereich ist nur außerhalb der Öffnung des Weihnachtsmarkts möglich. Einschränkungen gelten hier in den nachfolgenden Zeiten:
Sonntag – Donnerstag 10:00 – 20:30 Uhr
Freitag 10:00 – 22:30 Uhr
Samstag 09:00 – 22:30 Uhr
Der Mathildenbrunnen (Fußgängerbereich) ist ebenfalls während der Veranstaltung für den Verkehr vollständig gesperrt. Ein- und Ausfahrten auf private Grundstücke sowie gewerbliche Höfe können in der nachfolgenden Zeit nicht erfolgen:
Montag – Donnerstag 13:00 – 20:30 Uhr
Freitag – Samstag 10:00 – 22:30 Uhr
Sonntag 10:00 – 20:30 Uhr
Generell werden keine Sondergenehmigungen erteilt. Die uneingeschränkte Zufahrt bleibt Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei vorbehalten.
Bitte beachten Sie, dass bei besonders starken Besucheraufkommen eine kurzfristige Änderung der Zeiten möglich ist. Die üblichen verkehrslenkenden Maßnahmen (z. B. Einbahnstraße in der Turnstraße zur Lenkung des Busverkehrs) werden wie in den Vorjahren bestehen.
Zur Erreichbarkeit der "Neustadt" wird die Einbahnstraße in der Reichenstraße, zwischen Steinweg und Augustinern, gedreht. Der Steinweg ab Ecke Reichenstraße in Richtung Pölkenstraße wird bis zur Zufahrtssperre als Sackgasse eingerichtet.
Wir danken Ihnen alle für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Die genannten Zufahrtsregelungen wurden in enger Abstimmung mit den zuständigen Sicherheitsbehörden (Polizei, Sanitätsdienst, Feuerwehr, Welterbestadt Quedlinburg, Landkreis Harz und Veranstalterin) erarbeitet. Eine strikte Einhaltung ist für die Sicherheit aller Beteiligten unerlässlich