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Risskante

Verkehrseinschränkungen während der Königstage

Verkehrseinschränkungen und Sicherheit

Stand: 28. März 2026

Das Festgelände befindet sich zu Teilen im öffentlichen Straßenraum, sodass es unweigerlich zu Einschränkungen für Verkehrsteilnehmer kommt.

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Abgrenzungen durch das städtische Pollersystem rund um die Fußgängerzonen der historischen Altstadt und am Stiftsberg werden die Altetopfstraße (an der Zufahrt Wipertistraße) sowie die Einfahrt in die Steinbrücke (Kreuzung Neuer Weg / Hospital) vollständig gesperrt. Die Einbahnstraßenregelung in der Langen Gasse wird aufgehoben. Die Sperrungen werden für die gesamte Veranstaltungszeit inkl. Vor- und Nachbereitung aufrechterhalten. Bitte beachten Sie die folgenden Sperrungen und Beschränkungen:

  • Donnerstag, 21.05.2026 | 07:00 – 20:00 Uhr | Aufbauphase, Durchfahrt verboten
  • Freitag, 22.05.2026 | 12:00 – 00:30 Uhr | Zufahrtssperren – keinerlei Durchfahrten möglich
  • Samstag, 23.05.2026 | 09:30 – 00:30 Uhr | Zufahrtssperren – keinerlei Durchfahrten möglich
  • Sonntag, 24.05.2026 | 09:30 – 00:30 Uhr | Zufahrtssperren – keinerlei Durchfahrten möglich
  • Montag, 25.05.2026 | 07:00 – 20:00 Uhr | Abbauphase, Durchfahrt verboten

Die Zufahrtsbeschränkungen sind durchgängig durch Personal besetzt, sodass Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei jederzeit eine Einfahrt ermöglicht werden kann. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer sind Durchfahrten innerhalb der oben genannten Zeiten nicht möglich.

Für den Mathildenbrunnen gelten über die allgemeinen Sperrzeiten hinaus:

  • Freitag, 22.05.2026 | 07:00 – 20:00 Uhr | Aufbauphase, Zufahrt verboten
  • Samstag, 23.05.2026 | 10:00 – 18:30 Uhr
  • Sonntag, 24.05.2026 | 10:00 – 18:30 Uhr
  • Montag, 25.05.2026 | 07:00 – 20:00 Uhr | Abbauphase, Zufahrt verboten

Unverzüglich nach Beendigung der Rückbauarbeiten am Montag werden die Straßensperren aufgehoben. Während der Aufbau-, Veranstaltungs- und Abbauzeit gelten zudem ein eingeschränktes Halteverbot in der Hohen Straße, in der Blasiistraße und im Word. Für betroffene Anwohner mit Anwohner- oder Sonderparkausweis werden auf Antrag bei der Welterbestadt Quedlinburg Ausweichplätze in begrenzter Zahl zur Verfügung gestellt. Zudem wird die Festwiese Kleers als kostenfreie Parkfläche zur Verfügung stehen.

Die Parkflächen in der Carl-Ritter-Straße sind Teil der Veranstaltungsfläche und stehen vom 21.05. bis 25.05.2026 nicht zur Verfügung.

Die Welterbestadt Quedlinburg und die Quedlinburg-Tourismus-Marketing GmbH bedanken sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für das nötige Verständnis. Oberbürgermeister Frank Ruch hebt jedoch hervor, dass „unser wundervolles Stadtfest in unserer mittelalterlichen Welterbestadt mit Ihrem historischen Stadtgrundriss eine enorme Bereicherung für das Kulturleben der Stadt. Viele Gäste aus Nah und Fern sowie insbesondere unsere Quedlinburgerinnen und Quedlinburger dürfen sich auf drei tolle Tage voller Musik, Kulinarik, Spiel und Spaß für Jung und Alt freuen.“

 


Zufahrtsregelungen Havariedienste während der Königstage

Zum Schutz der Veranstaltung und zur Gewährleistung der Sicherheit aller Besucherinnen und Besucher ist die Zufahrt zum Veranstaltungsgelände während der Königstage grundsätzlich gesperrt. Eine Zufahrt ist in diesem Zeitraum ausschließlich Einsatzfahrzeugen von Rettungsdiensten, Feuerwehr und Polizei im Einsatzfall gestattet.

In dringenden Ausnahmefällen können Havarie- und Notdienste eine Zufahrt beantragen. Hierzu haben sich die entsprechenden Einsatzkräfte unmittelbar an der eingerichteten Zufahrtsstelle zu melden. Von dort erfolgt die Abstimmung mit dem eingesetzten Sicherheitsdienst sowie dem zuständigen Fachbereich der WES QLB.

Die Entscheidung über die Erforderlichkeit einer Zufahrt trifft ausschließlich die zuständige Mitarbeiterin bzw. der zuständige Mitarbeiter der WES QLB.

Eine Zufahrt wird nur bei unaufschiebbaren Notfällen mit Gefahr in Verzug oder zur Abwendung erheblicher Folgeschäden genehmigt. Maßnahmen, deren Durchführung ohne wesentliche Nachteile auf die Zeit nach Veranstaltungsende verschoben werden kann, berechtigen nicht zur Einfahrt in das Veranstaltungsgelände.

Ebenso wird keine Zufahrt gewährt, wenn Art und Umfang des Einsatzes keine zwingende Fahrzeugnutzung innerhalb des Veranstaltungsgeländes erforderlich machen (z. B. bei Arbeiten mit geringem Material- oder Werkzeugaufwand).

Im Falle einer genehmigten Zufahrt erfolgt diese ausschließlich nach Freigabe und unter Begleitung gemäß den Sicherheitsvorgaben vor Ort.

Ein Missbrauch dieser Ausnahmeregelung wird nicht toleriert. Die Veranstalter und die WES QLB behalten sich in solchen Fällen ausdrücklich rechtliche Schritte vor.

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